Kosten
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen (für Selbstzahler*innen), die ich direkt mit Ihnen abrechne.
Die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) „Psychotherapeutische Einzeltherapie“ betragen 90/110 EUR.
Dieser Honorarsatz gilt sowohl für das Erstgespräch, das Anamnesegespräch als auch für die Einzeltherapiesitzungen und Sitzungen mit den Bezugspersonen sowie Online-Therapien.
Als verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Behandlungsform ist die ACT (Akzeptanz- und Commitment) Therapie in der Regel auf einen kurz- und mittelfristigen Zeithorizont ausgerichtet (3 bis 6 Monate) ausgerichtet.
Akute Problemlagen erfordern häufig kurzfristig mögliche Kriseninterventionen. Ich versuche, Termine dafür im Rahmen meiner Praxis freizuhalten.
Telefonische Erst-/Infogespräche bis 15min Länge sind selbstverständlich kostenfrei.
Bezahlung & Rechnung
Bitte begleichen Sie jeweils am Ende Ihres Termins mein Honorar in bar.
Als Zahlungsnachweis erhalten Sie eine Quittung bzw. eine Rechnung von mir.
Heilpraktiker*innen sind nach §4 Nr 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Preise verstehen sich entsprechend als Gesamtpreise.
Die Therapiekosten können Sie als Selbstzahler*in in Ihrer Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend machen.
Terminabsage
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen stelle ich mein volles Honorar entsprechend in Rechnung.
Eine häufige Frage: Kann ich die Therapie über die Krankenkasse abrechnen?
Gesetzliche Krankenkasse
Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Private Krankenversicherungen/Zusatzversicherungen
Einige private Versicherungen (Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen) übernehmen die Behandlungskosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ganz oder teilweise. Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten ist sehr individuell und hängt von Ihrem Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen bezuschusst werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Im Falle einer vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme erhalten Sie von mir eine Rechnung laut den Vorgaben des Kostenträgers.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie unabhängig von der Höhe der Bezuschussung durch Ihre Versicherung für die Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags verantwortlich sind.